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Dieses Thema hat 30 Antworten
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Lichtblau Offline



Beiträge: 18
Punkte: 30

06.04.2026 21:05
#31 RE: Freiheit und Sicherheit Antworten

Vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in Deutschland mit Artikel 4 Abs. 3 Grundgesetz weltweit erstmalig ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in der Verfassung festgeschrieben:
eine Konsequenz aus dem Umstand, dass Tausende deutsche Soldaten wegen Verweigerung des Kriegsdienstes während der NS-Herrschaft hingerichtet wurden.
Nun entschied der BGH vor einem Jahr:
Es sei „ungeachtet des besonders hohen Rangs der in Art. 4 GG verbürgten Gewissensfreiheit“ nicht undenkbar, dass „auch die deutsche verfassungsrechtliche Ordnung es gestatten oder sogar erfordern könnte, den Schutz des Kriegsdienstverweigerungsrechts in außerordentlicher Lage gegenüber anderen hochrangigen Verfassungswerten zurücktreten zu lassen“, wobei mit diesen Verfassungswerten „die Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte“ gemeint sind.

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