Vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in Deutschland mit Artikel 4 Abs. 3 Grundgesetz weltweit erstmalig ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in der Verfassung festgeschrieben: eine Konsequenz aus dem Umstand, dass Tausende deutsche Soldaten wegen Verweigerung des Kriegsdienstes während der NS-Herrschaft hingerichtet wurden. Nun entschied der BGH vor einem Jahr: Es sei „ungeachtet des besonders hohen Rangs der in Art. 4 GG verbürgten Gewissensfreiheit“ nicht undenkbar, dass „auch die deutsche verfassungsrechtliche Ordnung es gestatten oder sogar erfordern könnte, den Schutz des Kriegsdienstverweigerungsrechts in außerordentlicher Lage gegenüber anderen hochrangigen Verfassungswerten zurücktreten zu lassen“, wobei mit diesen Verfassungswerten „die Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte“ gemeint sind.
Netzfund Deutschland bereit? Ist Merz bereit, seinen verkniffenen Hintern zu riskieren, oder unser kriegstüchtiger Verteidigungsopa, der Coronageneral oder der freudige Freigänger in Uniform? Wer ist hier bereit? Du? Ich? Niemand ist bereit sich ins Feuer zu werfen, nur weil unsere überbezahlten Weltenlenker ihren Amtseid verraten und ihre Arbeit verweigern … Deutschland wird nicht angegriffen und Deutschland muss sich gegen niemanden verteidigen und sollte es dazu kommen, dann nur, weil Presse und Politik uns in voller Absicht an diesen Abgrund getrieben haben …