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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Rechtsprechungen
Uwe Hamann Offline



Beiträge: 14
Punkte: 18

31.08.2018 17:55
Rechtliches Antworten

EU-Recht ist wieder der Wahnsinn
Verbot von Halogenlampen ab 1.9.2018
Erst Glühbirnen, jetzt Halogenlampen: Aus Energiespargründen dürfen in allen 28 EU-Staaten künftig keine Halogenlampen mehr in den Verkehr gebracht werden.

Ausnahmen sind die für Deckenstrahler oft verwendeten platten Spotlampen sowie Halogenlampen für Schreibtischleuchten oder Flutlichter. Stattdessen sollen hauptsächlich Energiesparlampen und LEDs verkauft werden.

Dreieich Offline



Beiträge: 31
Punkte: 51

31.08.2018 18:13
#2 RE: Rechtliches Antworten

Die Neuerungen zum 1. September greifen tiefer in die Taschen der Bürger mit Auto.
Neuberechnung der Kfz-Steuer
Neuer Abgastest mit Folgen für Neuwagenkäufer: WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) heißt das realitätsnähere Prüfverfahren, das nun den Verbrauch und CO2-Ausstoß von Autos ermittelt.
Die WLTP-Norm gilt für alle Neuzulassungen. Mit ihr steigen auch die offiziellen Emissionswerte. Da die Kfz-Steuer aus Hubraum und CO2-Ausstoß berechnet wird, müssen Neuwagenkäufer mit einem höheren Beitrag rechnen - im zweistelligen Bereich pro Jahr.

Immerhin neue Schadstoffklasse für Neufahrzeuge
Schadstoffklasse 6c heißt die neue Abgasnorm, die Neufahrzeuge fortan erfüllen müssen. Viele Benziner mit Direkteinspritzung brauchen dafür einen Partikelfilter. Auch die meisten Dieselfahrzeuge werden die neuen Stickoxid-Grenzwerte nach Expertenmeinung nur mit einer SCR-Abgasreinigungsanlage (Adblue) einhalten können.

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